Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma benedikt wensch consulting (Stand 26.11.2015)

§ 1 Geltungsbereich
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand dem Unternehmensgegenstand des Auftragnehmers entspricht, insbesondere Verträge in folgenden Bereichen:
– Unternehmensberatung
– Interim Management
2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
3. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern.

§ 2 Unterlagen
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber hierfür der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Im Übrigen gilt § 6.

§ 3 Leistungserbringung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftraggeber wird, wenn erforderlich, nur entsprechend ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeit einsetzen, entscheidet im Übrigen aber nach eigenem Ermessen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 5 Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund für die von ihm bzw. den Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Eine Haftung aus leichter Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

§ 6 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder Teilwerke unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Die höhere Gewalt steht Arbeitskämpfen und ähnlichen Umständen gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 7 Sonstiges
Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetretenen werden.
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des abgeschlossenen Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftrag von einem Vollkaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen erteilt wurde.